Änderung Heizkostenverordnung:

unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Mit Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung dürfen bei Neuinstallationen oder bei Gerätetausch nur noch 

a) fernablesbare Messgeräte verbaut werden. 

Zudem müssen Wohnungsnutzer ab dem 1.1.2022, sofern fernablesbare Messgeräte zur Verfügung stehen, vom Eigentümer

b) monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. 

 

Sollten diese beiden Punkte nicht erfüllt sein, hat der Nutzer jeweils ein Kürzungsrecht in Höhe von 3 % der Energiekosten. 

 

Ziel ist: Durch Verbrauchstransparenz und eine zeitnahe, monatliche Information über Verbrauchswerte soll eine Anpassung des Verbrauchsverhaltens der Nutzer erreicht werden. Nutzer sollen künftig besser nachvollziehen können, wie sich ihre Heizgewohnheiten auf den Energieverbrauch und die Energiekosten auswirken und entsprechend schneller reagieren. Mit der Änderung werden die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

 

Daher erhalten Sie den Miet-/Wartungsvertrag ausschließlich über Funkgeräte mit einem zusätzlichen Vertrag für ein Gateway, das für die monatliche Auslesung der Messgeräte und die Datenübertragung benötigt wird.

 

Sobald uns der Vertrag für das Gateway unterschrieben vorliegt, lassen wir Ihnen eine Vereinbarung zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) zukommen. Die Bereitstellung der monatlichen Informationen bieten wir Ihnen vorzugsweise über unser Onlineportal oder optional als Briefversand an.