Die Europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) trat Ende 2018 in Kraft. 

Die EED-Vorgaben müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Aktuell wird hierzu die Heizkostenverordnung aktualisiert. 

Ziel ist eine effizientere Energienutzung, welche durch mehr Transparenz mittels monatlicher Bereitstellung von Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erreicht werden soll. Nutzer sollen künftig besser nachvollziehen können, wie sich ihre Heizgewohnheiten auf den Energieverbrauch und die Energiekosten auswirken und entsprechend schneller reagieren.  

 

Hierzu müssen neu zu installierende Wärmemengenzähler, Heizkostenverteiler und Wasserzähler fernablesbar sein. Für bereits installierte, nicht fernablesbare Messgeräte gibt es voraussichtlich bis 31.12.2026 einen Bestandsschutz. 

 

Daher erhalten Sie den Mietvertrag ausschließlich über Funkgeräte mit einem zusätzlichen Gateway und ggf. Repeatern (Funkverstärkern), um die zukünftigen gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.