Seit dem 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft.
Sie zielt darauf ab, in Gebäuden Energie zum Heizen, Lüften, Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchten einzusparen und löst die bis dahin geltende EnEV 2009 ab.
Darin sind auch Vorgaben zum Energieausweis beinhaltet.
Ausstellung eines Energieausweises:
Unterschiedliche Arten des Energieausweises:
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