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Heiz- und Nebenkostenabrechnung, Gerätemiete
und Eichgültigkeitswartung
Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Die vorhandenen Meßgeräte werden von unseren
Mitarbeitern zum vereinbarten Termin mit größter Sorgfalt abgelesen. Die erfassten
Daten werden dann von uns im Rechenzentrum eingehend geprüft.
Aus den Daten des Ableseprotokolls, der Kostenaufstellung und der Nutzerliste
werden von uns die Heizkostenabrechnungen individuell für jeden Nutzer bzw. Wohnungseigentümer
erstellt.
Dem Hauseigentümer oder Verwalter werden von uns die Gesamtrechnung aller Nutzer,
sowie Einzelabrechnungen, zur Weiterleitung an die Nutzer bzw. Eigentümer zugestellt.
Gerätemiete
Keine finanzielle Belastung durch den Erwerb der Erstausrüstung.
Die Gerätemiete ist, nachdem die Nutzer informiert worden sind, umlagefähig
(§ 4 (2) Heizkostenverordnung).
Die Überwachung von Eichfristen und der technischen Einsatzfähigkeit ist Bestandteil
der Mietrate.
Geräteausfälle werden ohne jegliche Berechnung beseitigt.
Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind für die Vertragslaufzeit festgeschrieben.
Eichgültigkeits-Wartung
Die Geräte sind Eigentum unserer Kunden.
Der kostenlose Austausch von Geräten am Ende der Eichgültigkeit ist inbegriffen.
Eine automatische Vertragsverlängerung sichert die Kontinuität dieser günstigen
Finanzierung.
Geräteausfälle werden ohne jegliche Berechnung beseitigt.
Die Kosten der Eichgültigkeits- Wartungsvertrages sind nach der Heizkostenverordnung
umlagefähig. |